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Patent auf genmanipulierten Embryo - "schwerer Fehler"

München (sda/dpa) Das Europäische Patentamt in München hat erstmals ein Patent auf gentechnisch veränderte Embryonen vergeben und dabei zugleich gegen eigene Richtlinien verstossen. Ein Sprecher der Behörde sprach von einem "schweren Fehler".

Der Sprecher bestätigte am Montag Berichte der "Financial Times Deutschland" und der Organisation Greenpeace, wonach das Patent im Dezember 1999 rechtskräftig zugelassen worden sei. Dabei handle es sich um einen "schweren Fehler", der den Patentprüfern unterlaufen sei, da das erteilte Patent auch auf Menschen anwendbar sei.

Bei dem Patent EP 695 351 handelt es sich nach Angaben von Greenpeace um das Verfahren, Zellen aus Embryonen zu entnehmen, diese gentechnisch zu verändern und daraus Organe und gentechnisch veränderte Menschen zu konstruieren.

Dies widerspreche sowohl deutschen Gesetzen als auch der für das Patentamt geltenden EU-Richtlinie, wonach Patente auf Menschen nicht erteilt werden dürfen.

Das Europäische Patentamt hatte ebenfalls im Dezember 1999 gegen den Protest internationaler Umweltorganisationen die Patentierbarbeit gentechnisch veränderter Pflanzen erlaubt und damit erstmals ein "Patent auf Leben" erteilt.

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