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Europäisches Parlament lässt Genfood und Genfutter zu

Strassburg (sda/dpa) Das Europäische Parlament hat am Mittwoch den Weg für die Zulassung neuer gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel freigemacht. Damit ist des EU-Moratorium gegen genveränderte Produkte vom Tisch.

Das Parlament nahm in zweiter Lesung zwei entsprechende Gesetze an, auf die sich die EU-Staaten schon vorher geeinigt hatten. Für die Konsumenten müssen Produkte mit gentechnisch veränderten Rohstoffen klar gekennzeichnet werden.

Das EU-Moratorium war seit Oktober 1998 in Kraft. Es verbot die Zulassung und den Import neuer gentechnisch veränderter Produkte in der EU. Dagegen hatten die USA Mitte Mai Klage bei der Welthandelsorganisation WTO eingereicht.

Schweiz soll EU-Grenzwert übernehmen

Die Umweltorganisation Greenpeace Schweiz forderte in einer Stellungnahme, dass die Schweiz bei der Kennzeichnung die gleichen Grenzwerte einführt, wie sie die EU beschlossen hat.

In der Schweiz müssen Produkte erst ab einem Grenzwert von 1 Prozent als genmanipuliert bezeichnet werden. Die EU schreibe dagegen einen Grenzwert von 0,9 Prozent vor.

Hinzu komme, dass die EU - im Gegensatz zur Schweiz - die Hersteller auch zur Kennzeichnung verpflichte, wenn in den Lebens- und Futtermitteln Produkte zu Einsatz kommen, die aus genveränderten Pflanzen gewonnen wurden. Als Beispiel nannte Greenpeace aus genverändertem Mais gewonnenen Stärke, die in der Schweiz nicht deklariert werden muss.

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