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EU-Kommission will Eiertanz um GMO-Zulassung beenden

Brüssel (vwd) - Die Europäische Kommission will den Eiertanz der Mitgliedstaaten um die Zulassung und Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen (GMO) beenden und sie dazu zwingen, in dieser Frage Farbe zu bekennen. Einen klaren Widerspruch sieht die Kommission in dem Beschluß der Umweltminister mehrerer Mitgliedstaaten, bei dem Treffen vom 24./25. Juni in Luxemburg, einen von Frankreich eingereichten Appell zu unterstützen, um weitere Zulassungen solcher GMO auszusetzen, während sie gleichzeitig für insgesamt acht neu entwickelte GMO eine Freisetzung beantragt hatten.

Hier liegt nach Meinung von EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard ein klarer Widerspruch vor, den sie so schnell wie möglich beseitigt haben will. Es gehe nicht an, daß die Mitgliedsregierungen eine Aussetzung von Zulassungsverfahren forderten, wohl wissend, daß die Kommission laut geltendem Recht verpflichtet sei, die eingereichten Anträge und laufenden Verfahren nach geltendem Recht abzuwickeln und zu einem guten Ende zu bringen, soweit die förmlichen Kriterien erfüllt sind. Mit einem Schreiben an die Regierungen erkundigt sich die Kommission jetzt nach ihren Absichten in bezug auf die weitere Behandlung der vorliegenden Anträge auf Freisetzung weiterer GMO.

Sie betreffen vor allem neue Sorten von Raps und Mais. In ihrem Schreiben weist Bjerregaard darauf hin, daß sie sich mit den Mitgliedstaaten völlig über die Notwendigkeit einig ist, ein transparenteres Verfahren für die Zulassung und Freisetzung solcher Organismen zu schaffen. Nur so könne das angeschlagene Vertrauen des Marktes wieder hergestellt werden. Eine vollständige Aussetzung von neuen oder laufenden Zulassungsverfahren hält Bjerregaard jedoch angesichts des geltenden und vom Rat selbst geschaffenen Gemeinschaftsrechts für keinen praktikablen Weg, zumal die Kommission vertraglich gezwungen sei, über die Einhaltung der vom Rat vorher erlassenen Richtlinie und des darin festgelegten Zulassungsverfahrens zu wachen.

Von den Regierungen fordert Bjerregaard deshalb dringend Klarheit über ihre Absichten im Hinblick auf den Abschluß der laufenden und nach Gemeinschaftsrecht zwingend zu beendenden Verfahren. Auch will sie wissen, ob an die Einreichung neuer Anträge zu denken ist und ob die Mitgliedsregierungen bei den Antragsstellern vorstellig werden wollen, um die eingereichten Anträge zurückzuziehen.

Unterdessen nimmt Bjerregaard den von den Mitgliedsregierungen im Zusammenhang mit der von Frankreich eingereichten Erklärung geäußerten Wunsch zur Kenntnis, so schnell wie möglich Vorschläge für eine klare Kennzeichnung von GMO und GMO enthaltenden Produkten und deren Verfolgbarkeit im Markt auszuarbeiten. Dazu will die Kommission so schnell wie möglich über die Vorstellungen der Mitgliedsregierungen für die Anpassung bzw Ergänzung der einschlägigen EU-Richtlinie vom 18. Juni 1996 informiert werden.

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