Gendiagnostik


  1. Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE, 15. April 2009
  2. GEN-DIALOG: «Kinderwunsch, Erbkrankheiten und Gentests», September 2007
  3. Science Talk «Genetik und Fortpflanzungsmedizin - heutige Praxis und aktuelle Entwicklungen», 12. März 2007
  4. Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen: Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE, 02. Juli 2006
  5. GEN-DIALOG: «Gendiagnostik am Menschen», Juni 2002
  6. Kurzzusammenfassung und Referate des Medienseminars vom 31. Oktober 2002


Bundesamt für Gesundheit
CH-3003 Bern
Bern, 15. April 2009

Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Vernehmlassung zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) wurde am 18. Februar 2009 lanciert. Der Entwurf regelt die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zum Nachweis einer genetischen Anomalie bei einem durch in vitro-Fertilisation (IVF)gezeugten Embryo. Das Gesetz zielt darauf ab, das Verbot der PID im bestehenden Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) mit einer Zulassung unter strengen Voraussetzungen zu ersetzen.

Wir danken Ihnen für die Einladung, im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesetzesänderung aus Sicht der Stiftung Gen Suisse Stellung zu nehmen.

Stellungnahme

Die Stiftung Gen Suisse begrüsst ausdrücklich das Vorhaben, die PID zu erlauben. Sie muss aber ohne Einschränkungen (z.B. Beschränkung auf das 50. Lebensjahr für den wahrscheinlichen Ausbruch der Krankheit) zulässig sein, wenn die Gefahr, dass sich ein Embryo mit einer Veranlagung für eine schwere Krankheit in der Gebärmutter einnistet, anders nicht abgewendet werden kann. Das Gesetz sollte zudem die PID auch bei der Indikation "fortgeschrittenes Alter der Frau" zulassen. Der präsentierte Gesetzesentwurf ist so restriktiv, dass eine Anwendung de facto verunmöglicht wird. Um die PID für betroffene Paare in der Schweiz zu gewährleisten, muss das Gesetz überarbeitet werden. Die folgend aufgeführten Punkte sollten nach Meinung der Stiftung Gen Suisse berücksichtigt werden:

Der Entwurf stimmt nicht mit der etablierten "good medical practice" überein

Das Gesetz ist unverhältnismässig streng und inkohärent im Vergleich zu bestehenden Regelungen. Der Gesetzgeber beschneidet die Eigenverantwortung der involvierten Personen.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
GEN SUISSE

Prof. Dr. Peter Gehr
Präsident
Angelika Kren
Geschäftsführerin

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