Grüne Gentechnik


Manifest für eine Zukunft der Pflanzenforschung in der Schweiz


  1. Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE zur Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO- Moratoriums in der Landwirtschaft (Moratoriumsverlängerung), Februar 2009
  2. Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE zur Änderung der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung FrSV), März 2006
  3. Stellungnahme zur Koexistenzverordnung, Dezember 2005
  4. Medienmitteilung: Wahlfreiheit und Forschungsförderung statt Denkstopp und Anwendungsstillstand, 04. Oktober 2005
  5. Änderung der Lebensmittelverordnung aufgrund des Gentechnikgesetzes - Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE, 20. August 2004
  6. GEN-DIALOG «Grüne Gentechnik und Ökologie», September 2003
  7. Referatzusammenfassungen der Parlamentarier-Aussprache zur Gen-Lex, 18. September 2002

Referatzusammenfassungen der Parlamentarier-Aussprache zur Gen-Lex

Mittwoch, 18. September 2002, 13.00 bis 15.00 Uhr
Kultur-Casino, «Bernerstube», Herrengasse 25, 3011 Bern


  1. Rolle der Wissenschaft in der öffentlichen Gentechnik-Debatte und Sicherheit von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln
    Prof. Dr. Beda Stadler, Direktor Institut für Immunologie Bern, Universität Bern
  2. Bedeutung der Gentechnik für die Pflanzenforschung und Auswirkungen der Gen-Lex auf die Schweizer Hochschulforschung
    Prof. Dr. Beat Keller, ancien Direktor Institut für Pflanzenbiologie, Universität Zürich
  3. Mythen und Fakten zum Anbau transgener Pflanzen in der Umwelt
    Prof. Dr. Klaus Ammann, Direktor Botanischer Garten, Universität Bern

1. Rolle der Wissenschaft in der öffentlichen Gentechnik-Debatte und Sicherheit von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln

Prof. Dr. Beda Stadler
Direktor Institut für Immunologie Bern
Universität Bern
Sahlihaus 2
CH-3010 Bern
Tel.: +41 31 632 35 21
Fax: +41 31 381 57 35
E-Mail: beda.stadler@insel.ch
Internet: http://www.immunology.unibe.ch/

Wir Wissenschafter mussten in den vergangenen Jahren lernen, uns in die Situation der Laien zu versetzen, ihre Ängste ernst zu nehmen und mit einfacher Sprache sachlich für unsere Anliegen einzustehen. Für einen Politiker ist dies nichts Ungewöhnliches. Wir Wissenschafter wenden uns nun an die Politiker mit der Bitte, einmal unsere Ängste und Sorgen wahrzunehmen. Die folgenden Denk-ansätze sind der Versuch, die Diskussion um die Gentechnik aus Sicht eines Wissenschafters zu sehen.

Es gibt seit der Gen-Schutz-Initiative "Unsätze", an die ich mich nicht gewöhnen will: "Die Gentechnik mit ihren unabsehbaren Risiken." Eine einzelne Internetsuche ergab mit diesem Satz beinahe 100 Teffer. Der Satz ist also längst in aller Munde.
Wenn es wirklich ein Risiko gibt, das nicht absehbar ist, dann ist es zumindest kein Risiko, sondern höchstens eine diffuse Angst vor der Zukunft. Dieser Unsatz wird oft mit einem anderen Unsatz gepaart: "Biogemüse ist schmackhafter, gesünder und sicherer". Es gibt aber keine wissenschaftliche Literatur, die eine dieser drei Aussagen belegen würde. Und es scheint fast niemanden zu geben, den das kümmert. Interessant an den beiden Unsätzen ist, dass sie oft von den gleichen Leuten kolportiert und von den meisten Leuten geglaubt werden.

Wussten Sie, dass bereits vor den deutschen Bioskandalen in Amerika Menschen gestorben sind, weil sie biologischen Apfelsaft oder Biosalat gegessen haben, der mit Fäkalbakterien verunreinigt war? Wussten Sie, dass Mäuse innerhalb von acht Stunden sterben, falls man ihnen ein Biopestizid, das weltweit im Biolandbau verwendet wird, zum Einatmen verabreicht? Also ist Biogemüse vielleicht doch nicht so sicher, oder geht es hier um eine Glaubensfrage?

In den USA werden gentechnisch veränderte Nahrungsmittel seit über einem Jahrzehnt gegessen. Es gibt keinen dokumentierten Fall von Durchfall, Kopfweh, Husten oder einer anderen schwachen Malaise und - wie erwartet - keine zu bemängelnden Sicherheitsaspekte. Trotzdem gibt es Kreise, die nicht genug vor GVO-Lebensmitteln warnen können. Die absurdesten Behauptungen müssen herhalten: So soll es beispielsweise zu einer Zunahme von Allergien kommen. Was zählt da schon die Erkenntnis von uns Allergologen, die aufzeigen können, dass genau das Gegenteil zutreffen kann?

Und wie reagiert der Staatspräsident von Sambia angesichts der akuten Unterernährung in seinem Land, als kürzlich Nahrungsmittel-Hilfslieferungen aus Amerika ankamen? "Wir werden eher hungern, als unseren Leuten etwas Giftiges zu geben", war die klare Aussage - er muss es ja wissen. In den gespendeten Lebensmitteln befand sich nämlich ein geringer Prozentsatz an gentechnisch verän-dertem Mais; eine Maissorte, die man in jedem amerikanischen Kaufhaus als Nachos oder Cornflakes kaufen kann. Über 200 Millionen Amerikaner leben von diesen "giftigen" Nahrungsmitteln seit mehr als 10 Jahren, aber das scheint nicht zu zählen.

Wie hiess doch das schöne Schlagwort am Anfang der Debatte um gentechnisch veränderte Nah-rungsmittel: "Wir müssen die Wahlfreiheit haben." Heute sieht es jedoch ganz danach aus, dass wir bald nur noch die Freiheit haben, Bioprodukte essen zu müssen.

Was werden wir tun, wenn die fortschreitende Klimaveränderung neue Pflanzen mit verbesserten Eigenschaften verlangt? Haben wir dann noch Zeit, ein paar hundert Jahre blindlings unsere Nutz-pflanzen zu kreuzen, bis vielleicht neue, angepasste Pflanzen zur Verfügung stehen? Oder sollten wir uns in Gelassenheit üben, denn schliesslich dauerte es 200 Jahre bis die Europäer bereit waren, Kartoffeln zu essen?

Was passiert eigentlich nach dem Pollenflug, den es zur Zeit politisch zu verhindern gilt? Wollen Sie diese Frage weiter fast ausschliesslich mit den NGOs und Ethikern diskutieren? Darf man sich die Experten selber auswählen und in Ermangelung solcher jeden Biobauern zum Gentechnikexperten machen? Wir Wissenschafter haben auch nach der Gen-Schutz-Initiative den Dialog mit der Bevöl-kerung aufrechterhalten. Aber wer will uns eigentlich hören? Wo sind die Plattformen, die man uns einmal zur Verfügung gestellt hat? Oder sind die Meinungen bereits gemacht, und folglich braucht es uns nicht mehr? Von jetzt an zählen wohl nur noch die alten Schlagwörter - auch wenn diese nicht stimmen. Hierzu ein letzter Unsatz: "Die Konsumenten wollen keinen Genfood!" Gemäss diversen Umfragen würden rund 30% der Schweizer Konsumenten gentechnisch veränderte Lebensmittel konsumieren oder wenigstens probieren, wenn es sie im Laden zu kaufen gäbe. Sind gut zwei Millionen Schweizer eine vernachlässigbare Minderheit?

An der Expoagricole in Murten hatten die Besucher die Wahl zwischen einem Biobier und dem "Cool Corn", einem klar gekennzeichneten Bier aus gentechnisch verändertem Mais. Über 80% der Bier-konsumenten wählten das GVO-Bier. Heisst das nun, dass niemand biologisches Bier will?


2. Bedeutung der Gentechnik für die Pflanzenforschung und Auswirkungen der Gen-Lex auf die Schweizer Hochschulforschung

Prof. Dr. Beat Keller
Direktor Institut für Pflanzenbiologie
Universität Zürich
Zollikerstrasse 107
CH-8008 Zürich
Tel.: +41 1 634 82 30
Fax: +41 1 634 82 04
E-Mail: bkeller@botinst.unizh.ch

Internet:  http://www.unizh.ch/botinst/Molec_Website/bkeller_home.html
http://www.plantscience.unizh.ch/index_de.cfm

So wie in vielen anderen biologischen und biomedizinischen Forschungsbereichen gehört die Gentechnik heute auch in der Pflanzenforschung zum Alltag. Oft entstehen aus ursprünglich nur als Laborprojekt geplanten Forschungsansätzen neue ökologische und agronomische Fragestellungen. Im Vordergrund steht dabei der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn, eine Produktentwicklung ist in der Regel nicht beabsichtigt. Die aufgeworfenen Fragen können häufig nur in Freilandversuchen schlüssig beantwortet werden, da die Umwelt sowohl im Labor wie auch in Gewächshäusern nur sehr beschränkt simuliert werden kann. Freisetzungsversuche - insbesondere auch mit gentechnisch veränderten Pflanzen - sind deshalb ein zentraler, unverzichtbarer Bestandteil vieler Forschungs-projekte, um die Chancen und Risiken neuer Pflanzensorten untersuchen zu können.

In der Schweiz herrscht gegenwärtig auch für Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken ein de facto Moratorium. Grund dafür ist eine willkürliche verwaltungsinterne Auslegung des Umweltschutz-gesetzes. In dieser Situation erscheint das Bestreben, die Bewilligungspraxis im neuen Gentechnik-gesetz (GTG) zu verschärfen, für die Forschergemeinde sehr seltsam. Selbst im rot-grün regierten Deutschland werden jedes Jahr zahlreiche Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken bewilligt und durchgeführt. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass sich die Bewilligungspraxis in der Schweiz in diesem Bereich völlig unverständlich entwickelt hat.

Die schweizerischen Naturwissenschafterinnen und Naturwissenschafter (SANW) und die besonders betroffenen Pflanzenforscherinnen und Pflanzenforscher lehnen den Entwurf für das GTG der nationalrätlichen Kommission aus folgenden Gründen ab:

  1. Die Frage eines kommerziellen Moratoriums von GVO-Pflanzen betrifft die Hochschulforschung zwar nicht direkt. Es ist aber zusammen mit der Schweizerischen Akademie der Naturwissen-schaften grundsätzlich festzuhalten, dass es keine wissenschaftliche Begründung für ein solches Moratorium gibt. Hingegen würden von einem kommerziellen Moratorium die falschen Signale an den wissenschaftlichen Nachwuchs ausgehen: Junge, vor der Berufswahl stehende Menschen werden sich nicht für eine Ausbildung entscheiden, bei der Forschungsprojekte auf den Hochschulbereich beschränkt bleiben, da deren Anwendung verboten ist. Und schon bald werden unserem Land eigene Experten fehlen.

  2. Gravierend für die Forschung an den Schweizer Hochschulen sind die von der nationalrätlichen Kommission formulierten Verhinderungsartikel:
    a) Die Reduktion der Freisetzungsversuche ausschliesslich auf Projekte der Risikoforschung verhindert sowohl die Erforschung von biologischen Grundlagen (z.B. Blütenfarbe von GVO- Pflanzen zum Studium der Genregulation) wie auch alle agronomischen Fragestellungen. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die Forschungsfreiheit und gefährdet unnötigerweise den international hohen Standard der pflanzenbiologischen Forschung in der Schweiz. Unter diesen Bedingungen wird sich unser Land nicht mehr an der weltweit nötigen Erforschung der nachhaltigen Nutzung von gentechnisch veränderten Pflanzen beteiligen können.
    b) Der geforderte Nachweis, dass die angestrebten Erkenntnisse nur mittels Freisetzungsexperimenten mit GVO gewonnen werden könnten, ist - je nach verwaltungs-interner Interpretation - ein eigentlicher Killerartikel: Dieser Nachweis ist nie schlüssig zu erbringen, da man Forschungsresultate nie zum Voraus kennt.
    c) Die Forderung, eine Verbreitung der GVO müsse ausgeschlossen sein, ist schlicht nicht zu erfüllen. Nur die höchste Biosicherheitsstufe, die es in der Gesetzgebung gibt (BL4, z.B. für Ebola-Viren, Pocken und Anthrax) erfüllt diese Bestimmungen in geschlossenen Systemen. Angesichts der Tatsache, dass das Verhalten von GVO-Pflanzen sehr gut voraussehbar ist und diese weltweit auf über 500'000 km2 ohne Probleme angebaut werden, ist diese Forderung unverständlich und naturwissenschaftlich nicht zu rechtfertigen.

  3. Schliesslich braucht das GTG einen Zweckartikel, der nicht nur auf Risiken und Missbräuche fokussiert, sondern auch die positiven Seiten und das grosse Potenzial der Gentechnik würdigt.

Die pflanzenbiologische Forschergemeinde wünscht sich für ihre Arbeit grundsätzlich Forschungs-freiheit, wie sie auch in anderen Wissenschaftsgebieten gilt. Einschränkungen aus Sicherheitsgründen und politischen Überlegungen müssen wissenschaftlich begründbar und international kompatibel sein.


3. Mythen und Fakten zum Anbau transgener Pflanzen in der Umwelt

Prof. Dr. Klaus Ammann
Direktor Botanischer Garten
Universität Bern
Altenbergrain 21
CH-3013 Bern
Tel.: +41 31 631 49 37
Fax: +41 31 631 49 93
E-Mail: klaus.ammann@ips.unibe.ch

Internet:  http://www.botanischergarten.ch/start.htm
http://www.bioscope.org/
http://www.edpsciences.org/ebr/
http://www.academia-engelberg.ch/

Es ist schade, dass die Haltungen zur Gentechnik derart von Lagerdenken geprägt werden. Die Polarisierung der leidenschaftlich geführten Debatte zeigt sich besonders im komplexen Umfeld der möglichen ökologischen Folgen bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Kulturpflanzen. Hierzu sind in den letzten zwei Jahren zahlreiche wissenschaftliche Publikationen erschienen. Auch wenn die Wissenschafter keinen Anspruch auf vollständige Versachlichung der Diskussion haben (die kann es nicht geben), so ist diese aber sicher dort angebracht, wo es um wissenschaftliche Fakten geht. Und zwar insbesondere dann, wenn diese Fakten - bewusst oder unbewusst - ignoriert werden sollen oder sogar bewusst und polemisch verdreht werden. Hinzu kommt, dass der Wahrheitsgehalt der-artiger Argumente auch durch ihre stete Repetition nicht zunimmt. Ein paar prominente Beispiele sollen dies verdeutlichen.

Durch Bt-Maispollen vergiftete Raupen des Monarchfalters?
Eine 1999 in Nature veröffentlichte Studie ergab, dass die Pollen von Bt-Mais (bei Zwangsver-fütterung) die Raupen des Monarchschmetterlings schädigen. Diese reine Laborstudie löste inter-national eine grosse Beunruhigung aus, die bis heute nachwirkt. So ist der Zulassungsstop für transgene, insektenresistente Kulturpflanzen innerhalb der EU auf diese Resultate zurückzuführen. Die in den letzten beiden Jahren durchgeführten, umfangreichen Feldversuche zeigen jedoch, dass Bt-Maissorten keine Bedrohung für die Monarchfalter darstellen, und dass ihre negativen Auswir-kungen auf die Nutzinsekten im Feld - wenn überhaupt - sehr gering sind. Neueste vergleichende Feldstudien lassen sogar zweifeln, ob man die Populationen der Nutzinsekten von Bt-Maisfeldern überhaupt von solchen ohne Bt-Pflanzen unterscheiden kann. Diese wurden zu Vergleichszwecken (nicht der Realität entsprechend) nicht mit Pestiziden besprüht, welche normalerweise im Maisanbau verwendet werden und die für viele Nutzinsekten tödlich wirken würden.
Das Beispiel illustriert, dass unter künstlichen Bedingungen im Labor erzielte Ergebnisse zwingend in Feldstudien überprüft werden müssen, um gesicherte Erkenntnisse über die effektive Situation in der Umwelt zu erlangen. Langzeitmonitoring ist bei grossflächiger Kommerzialisierung angebracht. Es ist aber zweifelhaft, ob es dazu millionenschwere Programme braucht, bei denen jedes "Warum" säuberlich untersucht wird. Wir sollten hier lernen, zwischen durchaus spannender ökologischer Grundlagenforschung und pragmatischer angewandter Forschung, die ein Monitoring auf das Wesentliche beschränken kann, zu unterscheiden.

Gefährliche invasive Gentech-Pflanzen?
Die Gentech-Opponenten führen immer wieder Szenarien an, die der diffusen Auffassung ent-springen, dass mit der Gentechnik eine völlig neue Gefahrensituation entstehen könnte. Doch diese entbehren, berücksichtigt man die heutigen gentechnisch veränderten Kulturpflanzen in ihrer realen Umgebung, jeder wissenschaftlichen Grundlage.
Eines dieser Szenarien geht von einer unkontrollierten Ausbreitung transgener Pflanzen in der Umwelt aus, sobald diese einmal freigesetzt sind. Aber wie gross ist die Gefahr der Bildung invasiver Unkräuter durch den Anbau von Gentech-Pflanzen wirklich? Obwohl weltweit auf über 60 Millionen Hektaren gentechnisch veränderte Sorten angebaut werden und Tausende von Feldversuchen durchgeführt wurden, gibt es keinen einzigen Nachweis einer sich negativ auswirkenden Auskreuzung transgener Kulturpflanzen auf ihre wilden Verwandten. Alle bisherigen Wildarten, die durch Aus-kreuzung ein Transgen erhalten haben, verhalten sich völlig normal. Und Langzeitversuche über zehn Jahre belegen, dass sich die vier getesteten gentechnisch veränderten Sorten im Feld wie ihre normalen Geschwister verhalten. Für die Schweiz kann zudem ein Invasionsszenario praktisch ausgeschlossen werden, da einerseits für viele der hiesigen Kulturpflanzen keine natürlichen Kreuzungspartner vorhanden sind, und andererseits Freisetzungen nur bewilligt werden, wenn die Möglichkeit der Auskreuzung von Transgenen auf wilde Verwandte bereits auf Grundlage der heute gültigen Verordnungen verhindert werden kann.

Fliegt der Blütenstaub erst seit der Einführung der Gentechnik?
Weiter wird in der öffentlichen Diskussion häufig das Bild vermittelt, dass es Auskreuzungsprobleme in der Landwirtschaft erst seit der Einführung gentechnisch veränderter Kulturpflanzen gibt. Dabei hat man in der modernen Saatgutproduktion längst gelernt, wie Samenmaterial über viele Generationen hinweg reingehalten werden kann. Und es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb dies mit transgenen Kulturpflanzen nicht auch gelingen sollte.
Auskreuzung ist ein natürlicher Vorgang, der von vielen Faktoren wie Wind und Wetter abhängt und längst nicht bei jeder Kulturpflanze gleichermassen abläuft. Es ist also angebracht, zu differenzieren. Der möglichen Auskreuzung auf benachbarte Felder mit herkömmlichen Sorten gilt es - insbesondere in der kleinräumigen Landwirtschaft in der Schweiz - mit genügend grossen Isolationsabständen und mit Toleranzwerten zu begegnen.
Es erstaunt daher, wie undifferenziert die Gentech-Gegner mit Auskreuzungsszenarien operieren, als ob alle hiesigen Kulturpflanzen grosse Probleme verursachen könnten. Dabei lassen sie ausser acht, dass z.B. Kartoffeln, Weizen, Gerste u.v.a. aufgrund ihrer speziellen Blütenbiologie gar nicht aus-kreuzen können. Bei Mais wissen wir von den Saatgutproduzenten, dass ein Abstand von ca. 100 Metern reicht, um die Kreuzungsrate auf ein unbedeutendes Minimum zu reduzieren. Anders verhält es sich hingegen bei Fremdbestäubern wie Raps oder Roggen, deren Pollen langlebig sind und über grössere Distanzen verfrachtet werden können. Doch auch bei den Fremdbestäubern zeichnen sich neue Lösungen ab: Eine weltweit führende Forschergruppe der ETH Zürich versucht, die spontane Samenbildung bei Kulturpflanzen (eine in der Natur häufig vorkommende Fortpflanzungsart ohne Bestäubung) genetisch zu fixieren, wodurch eine Auskreuzung verhindert werden könnte. Sollten diese Wissenschafter nicht die Möglichkeit haben, ihre Forschungsresultate auch im Freiland zu testen?
Der jüngste Entscheid des Bundesrates, der die Ablehnung des Weizen-Kleinfeld-Versuches stark in Zweifel zieht und auch der Eidgenössischen Fachkommission für die Biologische Sicherheit den Rücken stärkt für eine grössere Gewichtung wissenschaftlicher Risiko-Einschätzung, weckt berechtigte Hoffnungen.
Neben der wissenschaftlichen Sicherheitsforschung, die gerade in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht hat, gilt es auch, soziale, ethische und kulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Dies betrifft auch die Sicherstellung der Wahlfreiheit für Bauern und Konsumenten, wobei hier Wahlfreiheit wörtlich genommen ist und nicht als Tarnung für eine nicht verfassungskonforme einseitige Verbotsstrategie gegenüber der Gentechnik.

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