Grüne Gentechnik


Manifest für eine Zukunft der Pflanzenforschung in der Schweiz


  1. Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE zur Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO- Moratoriums in der Landwirtschaft (Moratoriumsverlängerung), Februar 2009
  2. Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE zur Änderung der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung FrSV), März 2006
  3. Stellungnahme zur Koexistenzverordnung, Dezember 2005
  4. Medienmitteilung: Wahlfreiheit und Forschungsförderung statt Denkstopp und Anwendungsstillstand, 04. Oktober 2005
  5. Änderung der Lebensmittelverordnung aufgrund des Gentechnikgesetzes - Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE, 20. August 2004
  6. GEN-DIALOG «Grüne Gentechnik und Ökologie», September 2003
  7. Referatzusammenfassungen der Parlamentarier-Aussprache zur Gen-Lex, 18. September 2002

Stellungnahme der Stiftung GEN SUISSE zur Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO- Moratoriums in der Landwirtschaft

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetztes über Gentechnik im Ausserhumanbereich (GTG) wurde am 8. Dezember lanciert. Mittels einer neuen Übergangsbestimmung im Artikel 37a soll das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Tieren und von gentechnisch verändertem pflanzlichem Vermehrungsmaterial in der Landwirtschaft um drei Jahre, bis 2013 verlängert werden. Wir danken Ihnen für die Einladung, im Rahmen der Vernehmlassung zur Moratoriumsverlängerung aus Sicht der Stiftung Gen Suisse Stellung zu nehmen.
Die Stiftung Gen Suisse setzt sich seit 1991 für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Gentechnik in Forschung, Medizin, Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt ein. Des Weiteren engagiert sich Gen Suisse, den Forschungsplatz Schweiz mit seinem grössten Kapital, dem Wissen und der Innovationskraft, zu sichern und zu stärken.
Die Stellungnahme bezieht sich auf den neu vorgesehenen Artikel 37a (neu) des Gentechikgesetzes.

Stellungnahme

Die Stiftung Gen Suisse lehnt eine Verlängerung des GVO - Moratoriums ab und beantragt, den Artikel 37a (neu) des GTG ersatzlos zu streichen

Im Jahr 2005 sprach sich der Bundesrat gegen ein GVO-Moratorium aus. Damals befürchtete der Bundesrat unter Anderem negative Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz. Heute, im Jahr 2009, unterstützt er die Verlängerung des Moratoriums. Der Bundesrat sieht einerseits keine negativen Auswirkungen des Moratoriums auf den Forschungsplatz Schweiz. Andererseits will er mit der Verlängerung sicherstellen, dass das Nationale Forschungsprogramm NFP 59 über "Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen" ohne übermässigen politischen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden kann. Die Ergebnisse des NFP 59 sollen als Entscheidungsgrundlage für allfällige gesetzgeberische Handlungen dienen. Die Stiftung Gen Suisse beurteilt die Effekte des Moratoriums gegenteilig: das Moratorium gefährdet den Forschungsstandort Schweiz, und der politische Druck auf das NFP 59 ist auch mit einer Verlängerung übermässig hoch. Von einer Fortsetzung des Moratoriums ist daher abzusehen. Die Stiftung begründet Ihre Ablehnung der Moratoriumsverlängerung wie folgt:

Das Moratorium gefährdet Innovation, den Technologiestandort und den Erwerb von Know-How

Negative Auswirkungen des Moratoriums auf die pflanzenbiotechnologische Forschung

Der politische Druck auf das NFP 59 ist übermässig hoch und wird mit Verlängerung des Moratoriums nicht geringer

Bern, Februar 2009

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