1. Vorwort von Kurt Bodenmüller, ehem. Geschäftsführer der Stiftung Gen Suisse
Kaum ein anderer Forschungszweig innerhalb der Biowissenschaften entwickelt sich derart dynamisch wie die Stammzellforschung. In den Medien lösen sich Erfolgsmeldungen über neue Therapien, kritische Stimmen und ethische Bedenken in regelmässigen Abständen ab. Ende 2007 musste ein biologisches Dogma endgültig über Bord geworfen werden: die Unmöglichkeit, Zellen zu reprogrammieren. Zwei Forschungsteams in Japan und den USA konnten ausgereifte Hautzellen durch die Zugabe von vier Genen in einen quasiembryonalen Zustand zurückversetzen. Diese sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS), die den embryonalen Stammzellen sehr ähnlich sind, warfen hohe Wellen bis weit über die Fachwelt hinaus.
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| Kultiviert man embryonale Stammzellen mit den passenden Faktoren, können aus ihnen verschiedene ausgereifte Zelltypen entstehen. Das Team um Professor Karl-Heinz Krause untersucht, wie man einen speziellen Typ von Nervenzellen züchten kann, um diese dereinst zur Therapie von Parkinson-Patienten einzusetzen. Quelle: Dr. Olivier Preynat-Seauve |
Die Faszination für embryonale Stammzellen liegt in ihrer Fähigkeit, sich zu allen rund 200 Zelltypen des menschlichen Körpers zu entwickeln. Genau diese Fähigkeit interessiert die Forscher. Sie untersuchen, welche Bedingungen nötig sind, damit sich Stammzellen zu Herz-, Nerven-, Muskel oder Insulin produzierenden Zellen entwickeln. Das Wissen über diese grundlegenden biologischen Abläufe eröffnet neue Möglichkeiten in der Medizin: Mit Zellersatztherapien wollen die Wissenschaftler in Zukunft Krankheiten wie Diabetes behandeln, bei denen gewisse Zelltypen fehlen oder nicht funktionieren. Dazu züchten sie im Labor die benötigten Ersatzzellen, die im Körper des Patienten den Defekt beheben. Ein Beispiel für einen solchen Forschungsansatz bei der Parkinson- Krankheit beschreibt Professor Karl-Heinz Krause im nachfolgenden Interview.
Der Weg von der Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen zu erfolgreichen Therapien ist lang. Die Stammzellforscher sind sich bewusst, dass noch viel Arbeit im Labor nötig ist, bevor wir mit klinischen Anwendungen rechnen können. Auch die ethischen Fragen sind mit der Züchtung von iPS nicht einfacher geworden. Es wäre ein Trugschluss, zu meinen, die Wissenschaft könne jetzt auf die umstrittenen embryonalen Stammzellen verzichten. Erst detaillierte Analysen und langfristige Vergleiche mit embryonalen Stammzellen werden zeigen, ob sie durch iPS tatsächlich ersetzt werden können.
In der Schweiz legt seit 2005 das Stammzellenforschungsgesetz strenge gesetzliche Rahmenbedingungen für Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen fest. Erlaubt ist ihre Gewinnung aus überzähligen Embryonen, die für eine künstliche Befruchtung gewonnen wurden, jedoch nicht mehr zu diesem Zweck verwendet werden. Nur ein einziges Projekt widmete sich bisher diesem Ziel: Einer Forschungsgruppe der Universität Genf gelang es, eine humane embryonale Stammzelllinie zu gewinnen. Sechs weitere Projekte, die vom Bundesamt für Gesundheit bewilligt wurden, arbeiten mit importierten Zelllinien. Will die Schweiz auf internationaler Ebene mithalten, müssten die Forscher auch Zugang zu frischen überzähligen Embryonen haben - was aktuell kaum möglich ist. Dazu müssten das Stammzellenforschungs- und das Fortpflanzungsmedizingesetz neu diskutiert werden. Wie stark dieses Thema insbesondere die Ethik herausfordert, erläutert Professor Alberto Bondolfi im zweiten Interview. Trotz all den komplexen und schwierigen Fragen gilt es bei der Diskussion um Stammzellen kühlen Kopf zu bewahren.
Kurt Bodenmüller - ehem. Geschäftsführer der Stiftung Gen Suisse
Zellen werden als totipotent bezeichnet, wenn sie zu einem kompletten Individuum heranwachsen können. Die Zellen eines Embryos bis spätestens zum Acht-Zell-Stadium gelten als totipotent. Aus pluripotenten Zellen können sich alle Zellarten des Körpers, aber keine Individuen entwickeln. Man findet sie in einem frühen Entwicklungsstadium des Embryos, der Blastocyste, die aus ca. 100 Zellen besteht. Zu den multipotenten Zellen gehören unter anderem adulte Stammzellen. Sie können nur ein eingeschränktes Repertoire an Zelltypen generieren wie Knochenmarkstammzellen, aus denen sich weisse und rote Blutkörperchen bilden.
2. Interview mit Prof. Dr. Karl-Heinz Krause Leiter einer Forschungsgruppe im Departement für Pathologie und Immunologie der medizinischen Fakultät der Universität Genf und im Departement für Genetik und Labormedizin des Genfer Universitätsklinikums / Homepage
![]() | «Dank den embryonalen Stammzellen haben wir sehr gute Fortschritte erzielt.» |
Herr Krause, was sind Stammzellen?
Stammzellen sind Vorläuferzellen, welche einerseits
Arbeitszellen generieren und gleichzeitig
sich selbst erneuern. Arbeitszellen sind die spezialisierten
Zellen unseres Körpers, z.B. Nerven-,
Muskel- oder Hautzellen. Man nennt sie auch differenzierte
Zellen. Bei der sogenannten asymmetrischen
Zellteilung einer Stammzelle entstehen
zwei Tochterzellen: Eine entwickelt sich zu einer
Arbeitszelle, die andere Tochterzelle ist wiederum
eine Stammzelle. Stammzellen machen also keine
spezialisierte Arbeit. Sie dienen als Lieferanten
für weitere Stammzellen und für solche, die sich
zu ausgereiften Zellen entwickeln.
Was ist der Unterschied zwischen embryonalen
und adulten Stammzellen?
Allein embryonale Stammzellen haben die Fähigkeit,
jede Art von Zelle eines Körpers zu generieren.
Man spricht von Pluripotenz. Das macht sie
einzigartig. Sie stammen aus der Blastocyste,
einem sehr frühen embryonalen Entwicklungsstadium.
Später in der Entwicklung des Embryos
findet man diese Zellen nicht mehr. Adulte Stammzellen
hingegen sind spezifischere Vorläuferzellen,
die man im erwachsenen Körper findet.
Sie generieren nur das Gewebe, in dem sie vorkommen.
So wird z.B. aus einer Nervenstammzelle
eine Zelle des zentralen Nervensystems, aus
einer Knochenmarkstammzelle werden weisse
und rote Blutkörperchen.
Woran forschen Sie und Ihr Team?
Wir wollen die Entwicklung des menschlichen
Nervensystems verstehen. Uns interessiert besonders,
welche Faktoren für die Entwicklung
eines bestimmten Untertyps von Nervenzellen,
der sogenannten dopaminergen Zellen, notwendig
sind. Diese Zellen fehlen bei Patienten mit Parkinson.
Langfristiges Ziel ist, dopaminerge Zellen,
die wir aus embryonalen Stammzellen züchten,
Parkinson-Patienten zu injizieren, um diesen
Mangel zu beheben. Im Rahmen des interdisziplinären
Genfer Parkinson-Projekts arbeiten wir zusammen
mit einem Neurologen, Bioethiker, Radiologen,
Infektionsbiologen und Immunologen. Die
Arbeitsgruppe untersucht, wie solche Zellen in die
klinische Anwendung gebracht werden können.
Dank der Forschung mit embryonalen Stammzellen
haben wir sehr gute Fortschritte erzielt.
Wie beurteilen Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen
in der Schweiz?
Vonseiten der Wissenschaftler wurde das Stammzellenforschungsgesetz
prinzipiell sehr positiv
beurteilt, denn alle waren froh, endlich eine klare
rechtliche Grundlage zu haben. Verglichen mit
England ist das Gesetz zwar sehr restriktiv, doch
ich persönlich kann mit den uns zur Verfügung
stehenden embryonalen Stammzelllinien
gut forschen. Was allerdings die Gewinnung von
neuen embryonalen Stammzelllinien angeht, erlaubt
das Gesetz zwar theoretisch die Verwendung
von überzähligen Embryonen, praktisch sind wir
jedoch sehr eingeschränkt.
Was heisst das konkret?
Es gibt zwei Quellen für überzählige Embryonen:
Einerseits hat die Forschung Zugang zu jenen, die
vor 2001 eingefroren wurden und teilweise schon
über 15 Jahre aufbewahrt werden. Diese Embryonen
waren jedoch wegen des Einfrierungsprozesses
von schlechter Qualität. Die zweite und
einzige Quelle von frischen Embryonen für die
Stammzellgewinnung andererseits sind jene Embryonen,
die für eine Übertragung im Rahmen einer
künstlichen Befruchtung vorbereitet werden,
jedoch im letzten Moment nicht verwendet werden
können. Das kann vorkommen, wenn die
Empfängerin plötzlich erkrankt oder wenn der
Embryo offensichtlich defekt ist, sodass er für
eine In-vitro-Fertilisation nicht in Frage kommt.
Solche Fälle treten nur sehr selten ein und erfordern
sofortiges Handeln. All die befruchteten Eizellen,
die im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin
in den ersten 24 Stunden ihres Lebens eingefroren
werden, sind vom Gesetz her für die Forschung
nicht zugänglich. Selbst dann nicht, wenn diese
sogenannten imprägnierten Eizellen nie gebraucht
werden und damit keine Überlebenschance haben.
Das Problem ist, dass diese «Prä-Embryos»
nicht den Status eines überzähligen Embryos haben.
Das ist absurd und sowohl wissenschaftlich
als auch ethisch falsch. Dieser Punkt - zusammen
mit der Tatsache der mangelnden finanziellen Unterstützung
- macht die Arbeit für Schweizer
Stammzellforscher schwierig. Der Status des
Embryos muss daher im Gesetz neu und korrekt
definiert werden.
Hat das Verbot des Kerntransfers, auch therapeutisches
Klonen genannt, Auswirkungen auf
die hiesige Stammzellforschung?
Ich denke nicht, dass der Kerntransfer etwas Unethisches
ist, und würde befürworten, dass diese
Technik auch in der Schweiz erlaubt wird. Das
grosse Potenzial des Kerntransfers besteht darin,
dass es möglich ist, Stammzelllinien zu generieren,
die mit dem Patienten genetisch identisch
sind und daher im Falle einer Transplantation vom
Körper nicht abgestossen werden. Allerdings ist
die Erfolgsrate dieser Technik relativ niedrig und
das Prozedere sehr zeitaufwendig. Inzwischen
gibt es mit den induzierten pluripotenten Stammzellen
eine vielversprechende Alternative.
Was sind induzierte pluripotente Stammzellen?
Jede differenzierte Zelle im Körper hat ganz besondere
Eigenschaften und Fähigkeiten. Man
könnte auch sagen, in ihr läuft ein bestimmtes
genetisches Programm ab. In einer Muskelzelle
z.B. ist es ein muskelspezifisches Programm, in
einer Herzzelle ein herzspezifisches. Noch vor
etwas mehr als zehn Jahren dachte man, es sei
unmöglich, differenzierte Arbeitszellen zurück in
nicht spezialisierte, pluripotente Zellen zu verwandeln.
In der Wissenschaft nennt man das
«reprogrammieren». 1997 klonte man das Schaf
Dolly: Man transferierte den Kern einer spezialisierten
Körperzelle in eine zuvor entkernte Eizelle,
woraus ein lebensfähiger Embryo entstand.
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Überzählige Embryonen aus der In-vitro-Befruchtung
bestehen aus etwa 100 Zellen. Zellen aus dem Innern der
winzigen Zellkugel können im Labor als Stammzelllinien
kultiviert werden. Werden ausgewählte Wachstumsfaktoren
dazugegeben, entwickeln sich spezialisierte Zelltypen wie
Nerven-, Muskel-, Herz- oder Leberzellen. Beim Kerntransfer (therapeutisches Klonen) wird der Zellkern eines Patienten in einen embryonalen Zustand zurückversetzt. Dazu wird der Kern mit einer Eizellhülle verschmolzen. Aus der entstehenden Blastocyste können Stammzellen gewonnen werden, welche die gleichen genetischen Eigenschaften aufweisen wie der Patient. Induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) ähneln embryonalen Stammzellen. Ausgereifte Körperzellen eines Spenders werden im Labor durch Zugabe von mehreren Faktoren zu iPS entwickelt. Bislang gelang dies dank der Übertragung von drei bis vier Genen. Ziel ist, die Zellen in Zukunft ohne genetische Veränderung zu reprogrammieren (z.B. mit Proteinen). |
Was ist der Vorteil von iPS, z.B. im Hinblick auf eine therapeutische Anwendung?
Für eine therapeutische Anwendung von iPS ist
es zu früh. Dazu sind diese Zellen noch zu wenig
charakterisiert und nicht sicher genug. Man weiss
auch nicht, ob sie sich auch langfristig gleich
verhalten wie embryonale Stammzellen. Ein Unsicherheitsfaktor
liegt in der Art und Weise, wie
iPS hergestellt werden. Bis jetzt liefert man die
vier Faktoren mithilfe von virenähnlichen Genfähren
in die Arbeitszellen. Diese sogenannten Vektoren
können das Erbgut verändern und sind daher
ein Sicherheitsrisiko. Die iPS könnten
beispielsweise zu Krebszellen entarten. Falls es
gelingt, diese Hürden zu überwinden, wären iPS
eine hervorragende Quelle für embryonale
Stammzellen, die ohne die ethisch umstrittene
Verwendung von Embryonen oder die Kerntransfertechnik
auskommt. Im Augenblick können wir
aber auf keine dieser Optionen verzichten. Vergessen
wir nicht: Die Entwicklung der iPS war nur
auf der Basis der Arbeiten mit embryonalen
Stammzellen möglich.
Welche Möglichkeiten bieten adulte Stammzellen? Diese werden routinemässig klinisch angewendet.
Richtig. Knochenmarkstammzellen werden schon
lange medizinisch eingesetzt. Bei gewissen Geweben,
z.B. Haut, Fett, Knorpeln und Knochen,
scheinen adulte Stammzellen Erfolg versprechend
zu sein. Bei anderen Geweben wie Herz,
Muskeln und Nerven ist ihre Anwendung limitiert
oder funktioniert einfach nicht. Hier hofft man auf
die embryonalen Stammzellen. Diese Hoffnungen
sind auch realistisch: Bei der Behandlung von
Parkinson mit embryonalen Stammzellen haben
Tierexperimente bis hin zu den Primaten sehr
gute Erfolge gezeigt. Um auf das Genfer Parkinson-
Projekt zurückzukommen: Wir hoffen, in drei
bis vier Jahren mit klinischen Studien anfangen zu
können.
Zum Schluss ein kurzer Blick in die Zukunft:
An welchen Themen wird verstärkt geforscht?
Die Gewinnung eines gewünschten Zelltyps in
Reinkultur ist aktuell eine der zentralen Aufgaben.
Dies ist nicht nur für die Grundlagenforschung
interessant, sondern ist auch für eventuelle
therapeutische Anwendungen essenziell.
Ein weiteres Forschungsgebiet ist die Herstellung
von komplexen Geweben. Diese Aufgabe ist eine
sehr grosse Herausforderung, denn verschiedene
Zelltypen müssen miteinander kommunizieren
und räumlich korrekt angeordnet werden. Die
Forschung steht hier erst am Anfang.
3. Interview mit Prof. Dr. Alberto Bondolfi, Professor für Ethik an der Universität Lausanne und Mitglied der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin / Homepage
![]() | «Respekt gegenüber dem Leben ist sinnvoller als systematisches Misstrauen.» |
Herr Bondolfi, wie hat sich seit der Annahme des Stammzellenforschungsgesetzes 2005 die Diskussion entwickelt?
Es gab und gibt leider keine grosse Diskussion,
vor allem nicht auf politischer Ebene. Obwohl das
Gesetz diese vorschreibt. Gemäss Evaluationsartikel
muss spätestes nach fünf Jahren ein Bericht
zuhanden des Bundesrats verfasst werden,
der Vorschläge zur Änderung von Gesetz und Verordnung
beinhaltet. Diskutiert wird vor allem unter
Forschern und Ethikern. Die Wissenschaftler
sind einerseits zufrieden, dass sie mit embryonalen
Stammzellen arbeiten dürfen. Gleichzeitig
sind sie mit technischen Schwierigkeiten konfrontiert
und sehen Änderungsbedarf für die geltende
Gesetzgebung. Andererseits, und das ist sehr erfreulich,
sind sie sich der ethischen Dimension
dieses Themas durchaus bewusst. Was die Öffentlichkeit
betrifft, besteht in der Schweiz noch viel
Klärungs- und Diskussionsbedarf.
Welche ethischen Aspekte stehen bei der Stammzellgewinnung aus Embryonen im Zentrum?
Hier stehen sich zwei Grundhaltungen gegenüber:
Ein Standpunkt stellt den Schutz des menschlichen
Embryos über alles. Die andere Position
betrachtet die Stammzellforschung zwar als delikate
Forschung, die angesichts ihres therapeutischen
Potenzials aber innerhalb strenger Leitplanken
erlaubt sein soll. Zentral ist hier die
Einwilligung des betroffenen Paares, einen überzähligen
Embryo für die Gewinnung von Stammzellen
der Forschung zur Verfügung zu stellen. Ich
bin der Meinung, dass hinsichtlich der Menschenwürde
ein Embryo nicht mit einer erwachsenen
Person oder einem neugeborenen Kind gleichzusetzen
ist. Die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes
befürwortet diesen Standpunkt.
Welchen Status hat ein menschlicher Embryo?
Die schwierige Frage «Was ist ein Embryo?»
konnten wir uns in der Debatte über das Stammzellenforschungsgesetz
zum Teil sparen. Es gab
überzählige Embryonen, die vor dem Jahr 2001
eingefroren wurden und gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz
nach einer gewissen Zeit ohnehin
hätten vernichtet werden müssen. Wenn ein Gesetz
eine gebotene Vernichtung der überzähligen
Embryonen vorsieht, kann der Schutz desselben
doch nicht absolut verstanden worden sein. Doch
jetzt müssen wir uns präzisere Fragen stellen,
denn die Zusammenhänge zwischen Fortpflanzungsmedizin-
und Stammzellenforschungsgesetz
werden immer klarer. Soll die Forschung auch
Zugang haben zu frischen Embryonen? Wollen wir
die Präimplantationsdiagnostik, die es erlaubt,
einen Embryo vor der Übertragung in die Gebärmutter
auf Erbkrankheiten oder Chromosomenfehler
zu untersuchen, zulassen? Falls ja, müssen
wir unsere Auffassung von Überzähligkeit überdenken.
Und der Gesetzgeber muss Lösungen
finden, wie betroffene Paare angefragt werden
sollen, jene Embryonen, die für die Erfüllung ihres
Kinderwunsches nicht verwendet werden können,
allenfalls der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Unlängst ist es gelungen, Körperzellen in einen quasi embryonalen Zustand zurückzuversetzen. Was für einen ethischen Status haben induzierte pluripotente Stammzellen?
Die Gleichsetzung dieser zwei Zelltypen ist fragwürdig,
da man noch nicht weiss, ob sie wirklich
die gleichen Eigenschaften besitzen. Sollten iPS
tatsächlich die Qualitäten und das Potenzial von
embryonalen Stammzellen aufweisen, werden
mit ihnen auch die gleichen therapeutischen Erwartungen
verbunden sein. In diesem Fall könnte
die Forschung darauf verzichten, menschliche Embryonen
zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen
zu benützen. Und es gäbe eine Entflechtung
von Fortpflanzungsmedizin und Stammzellforschung.
Ethisch gesehen haben iPS meiner
Meinung nach keinen besonderen Status. Da sie
ausgehend von Körperzellen gewonnen werden
können, haben sie den Status von biologischem
Material, vergleichbar mit adulten Stammzellen.
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| Durch die Zugabe von geeigneten Faktoren werden im Labor aus embryonalen Stammzellen ausgereifte Nervenzellen entwickelt. Typisch für Nervenzellen sind die langen Fortsätze der Zellkörper. Quelle: Dr. Olivier Preynat-Seauve |
Eine weitere Methode ist der Kerntransfer. Wie beurteilen Sie diese Technik?
Die Diskussion über den Kerntransfer erinnert
aus ethischer Sicht an die Universalienfrage, die
schon im Mittelalter gestellt wurde: Können wir
sagen, der durch den Kerntransfer hergestellte
Zellhaufen ist kein Embryo, weil wir nie die Absicht
haben, daraus Leben entstehen zu lassen?
Oder ist der Zellhaufen ein menschlicher Embryo
wie jeder andere, weil er mit einer minimen Chance
ein Lebewesen werden könnte? Ich persönlich
bin der Meinung, dass diese embryoiden Wesen,
die durch einen Kerntransfer entstehen, menschlichen
Embryonen nicht gleichzusetzen sind. Aber
diese Diskussion steckt bei uns noch in den
Kinderschuhen.
Welche ethische Grundhaltung könnte man angesichts dieser komplexen Fragen einnehmen?
Der deutsche Theologe Rudolf Otto hat vor rund
200 Jahren die Religion definiert als ein Faszinosum
und ein Tremendum. Ich denke, das
Gleiche gilt auch für diese Diskussion: Wir sind
zerrissen zwischen Faszination und Angst. Angst
allein ist aber eine schlechte Ratgeberin. Respekt
gegenüber dem Leben scheint mir weitaus sinnvoller
als systematisches Misstrauen gegenüber
der Naturwissenschaft.
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Letzte Änderung: 2009-03-05 17:25:34