Gentechnik
Wissenschaft, die sich mit der Untersuchung, der Isolierung und der Neukombination von Erbmaterial (→DNA) befasst.

5 Gesetzgebung

5.2 Internationale Abkommen

Die Gentechnik wird weltweit und länderübergreifend angewandt. Diverse europäische Regelungen und internationale Abkommen sind auch für die Schweiz relevant. Beispielsweise hat die Schweiz wie viele andere Länder das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Bioethikkonvention) unterschrieben. Darin ist jede Form von Diskriminierung einer Person aufgrund ihres Erbmaterials verboten. Weiter ist festgesetzt, dass Veränderungen des menschlichen Erbgutes nur zu therapeutischen Zwecken erlaubt sind und nicht, um gentechnisch veränderte Nachkommen zu erzeugen.

Im Bereich der Landwirtschaft regelt das Cartagena-Protokoll den Umgang und Import von gentechnisch verändertem Saatgut, Tierfutter und GV-Lebensmitteln. Diese wichtige internationale Vereinbarung, die von der Schweiz mitgetragen wird, verhindert, dass GV-Organismen ohne Genehmigung staatlicher Stellen grenzüberschreitend gehandelt werden. Ziel ist es, allfällige Risiken für Mensch, Tier und Umwelt gemäss dem Vorsorgeprinzip zu minimieren.

Grundsätzlich strebt die Schweiz auch bei den nationalen Gesetzen im Bereich Gentechnik eine Harmonisierung mit dem europäischen Recht an. Ohne dringenden Grund soll von diesem nicht abgewichen werden. Da Insellösungen angesichts einer weltweit angewandten Technik wenig Sinn machen, setzt sich die Schweiz europaweit und international für eine strenge und praktikable Gentechnikregelung ein.

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