Gentechnik
Wissenschaft, die sich mit der Untersuchung, der Isolierung und der Neukombination von Erbmaterial (→DNA) befasst.
Koexistenz
Gleichzeitiges Vorhandensein verschiedener Systeme. In der grünen →Gentechnik das Nebeneinander von Feldern mit →GV-Pflanzen und solchen mit herkömmlichen Sorten.
Täuschungsschutz
Verpflichtung zur ausreichenden Kennzeichnung (Deklaration) von Lebensmitteln und anderen Produkten, damit Konsumentinnen und Konsumenten im Einklang mit ihrer Weltanschauung einkaufen können.

3 Landwirtschaft und Ernährung

3.6 Bewilligung, Deklaration, Grenzwerte

Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer steht der Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung skeptisch oder gar ablehnend gegenüber. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Tatsache ist, dass die bisher zugelassenen GVO-Erzeugnisse den Konsumentinnen und Konsumenten keine direkten Vorteile bringen. Fakt ist auch, dass die Diskussion um GV-Pflanzen und GV-Nahrungsmittel häufig von undifferenzierter Kritik und hypothetischen Gefahrenszenarien geprägt ist. Und dies, obwohl sich die bisher zugelassenen GV-Produkte als sicher für Mensch, Tier und Umwelt erwiesen haben. Genau dies ist im Gentechnikgesetz und im Lebensmittelgesetz vorgeschrieben: GV-Produkte werden von den Behörden erst bewilligt, wenn nach dem Stand der Wissenschaft eine Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt ausgeschlossen werden kann.

Wahlfreiheit dank Kennzeichnung
Zweiter zentraler Eckpfeiler neben dem Gesundheitsschutz ist der Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten: GV-Produkte müssen in der Schweiz gekennzeichnet werden. Die Lebensmittelverordnung schreibt vor, dass ein Nahrungsmittel als «gentechnisch bzw. genetisch verändert» deklariert werden muss, wenn es mehr als 0,9 % GVO-Anteil enthält. Da sich bei Ernte, Transport oder Verarbeitung unbeabsichtigte Vermischungen von herkömmlichen mit GV-Produkten nicht restlos vermeiden lassen, wurde eine solche Deklarationslimite eingeführt. Bei Futtermitteln beträgt dieser Wert ebenfalls 0,9 %, bei Saatgut liegt der Schwellenwert bei 0,5 %.

Koexistenz heisst nebeneinander
Auch die landwirtschaftliche Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen ist per Gesetz geschützt. Es ist unbestritten, dass ein Nebeneinander von Anbausystemen mit und ohne Gentechnik in der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft hohe Anforderungen an die Umsetzbarkeit stellt. Verschiedene Studien haben jedoch gezeigt, dass die Koexistenz - je nach Pflanzenart - durchaus möglich ist. Bei Kartoffeln zum Beispiel ist eine Auskreuzung durch Pollenflug kein Problem, da sich Kartoffeln via Knollen vermehren. Auch Weizen ist als Selbstbefruchter unproblematisch. Bei Mais reicht ein Isolationsabstand von 50 Metern zwischen einem Feld mit und einem ohne GVO, um die Auskreuzungsrate unter 0,5 % zu halten. Daneben existieren Kulturen wie Roggen, deren Pollen sehr weit fliegen, ohne ihre Fruchtbarkeit zu verlieren. Hier ist eine saubere Trennung problematisch. Nötig ist auch eine strikte Warenflusstrennung bei Ernte und Verarbeitung.

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