Fortpflanzungsmedizin

Fortpflanzungsmedizin

Die moderne Fortpflanzungsmedizin kann vielen Paaren einen Kinderwunsch erfüllen, wenn dies auf natürlichem Wege aufgrund verschiedener gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich ist.

Die grosse Chance dieser Paare liegt in der sogenannte in vitro Fertilisation (IvF). Bei diesen Verfahren werden Eizellen und Spermien im Reagenzglas zusammengebracht. Innerhalb einiger Tage teilt und entwickelt sich die befruchtete Eizelle und wird in die Gebärmutter der Frau eingesetzt.

Heute ist es möglich, bei einer IvF den Embryo auf Erbkrankheiten zu überprüfen, bevor er in die Gebärmutter eingesetzt wird. Dazu wird dem Embryo in einem sehr frühen Stadium der Entwicklung (meist 8-Zell Stadium) eine Zelle entnommen und genetisch untersucht. Man spricht von Präimplantationsdiagnostik (PID). Die PID bietet die Möglichkeit, diejenigen Embryonen einzupflanzen, die keine besonderen Merkmale tragen, welche eine erfolgreiche Schwangerschaft verhindern würden. Die entnommene Zelle kann auf chromosomale Anomalien, genetisch bedingte Erbkrankheiten, das Geschlecht oder Immunkompatibilität (HLA-Typisierung) hin untersucht werden.

Die Möglichkeiten der PID bringen ethische und moralische Diskussionen mit sich. Hat man das Recht, Embryonen mit genetischen Defekten «auszusortieren»? Wenn ja, bei welchen Defekten, sprich Krankheiten? Befürworter der Untersuchungsmöglichkeiten wollen Eltern den Wunsch nach einem gesunden Kind ermöglichen. Gegner halten dagegen, die PID wäre ein zu starker Eingriff in die Natur – der Mensch würde damit entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht.

In vielen Europäischen Ländern, wie zum Beispiel Belgien, UK, Deutschland oder Österreich ist die PID erlaubt. In der Schweiz besteht bisher ein Verbot. Das Volk hat am 14. Juni 2015 mit einer klaren Mehrheit einer Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin zugestimmt. Am 5. Juni 2016 bestätigte das Volk mit 62.4% diesen Entscheid und stimmte für das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz. Das neue Gesetz lässt die PID unter bestimmten Rahmenbedingungen auch in der Schweiz zu und tritt vorraussichtlich im Herbst 2017 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes betreffen die folgenden Punkte:

  • Fortpflanzungsverfahren dürfen nur bei Unfruchtbarkeit angewendet werden oder wenn die Gefahr besteht, eine schwere Erbkrankheit auf die Nachkommen zu übertragen
  • Das Geschlecht darf nur zur Verhinderung einer Erbkrankheit ausgewählt werden
  • Chromosomale Eigenschaften dürfen untersucht werden, diese sind bereits im Rahmen einer Pränataldiagnostik zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft erlaubt
  • Überzählige Embryonen dürfen kryokonserviert werden für maximal 5 Jahre (auf Antrag des Paares ist eine Verlängerung um 5 Jahre möglich)
  • Es dürfen maximal 12 Embryonen ausserhalb des Körpers der Frau entwickelt werden

Im Gegensatz zur PID ist die Pränataldiagnostik (PND) bereits in der Schweiz zugelassen. Bei dieser Diagnosemethode wird der Fetus während der Schwangerschaft genetisch untersucht. Im Falle einer schweren Erbkrankheit ist eine allfällige anschliessende Abtreibung straffrei.